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OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 9 U 151/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz ; Ungerechtfertigte Bereicherung; Sittenwidrige Schädigung ; Dienstvertrag; Sittenwidrigkeit ; Provisionsvereinbarung; Mehrerlösvergütung ; Verwertung eines Mehrfamilienhauses
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 826; ; BGB § 840 Abs. 1; ; GmbHG § 45; ; GmbHG § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Dienstvertrages wegen einer sittenwidrig vereinbarten überhöhten Gegenleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vereinbarung eines Mehrerlöses als Maklerhonorar: Sittenwidrig? (IBR 2002, 224)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 13.07.2000 - 8 O 207/99
- OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 9 U 151/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 9 U 151/00
Die Provisionsvereinbarung der Drittbeklagten mit der Klägerin ist sittenwidrig, da zwischen der Höhe der versprochenen Vergütung und der dafür zu erbringenden Leistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und persönliche Umstände hinzutreten, wie eine verwerfliche Gesinnung der für die Drittbeklagte Handelnden sowie die Ausnutzung der schwierigen Lage der Klägerin (BGH NJW 2000, 2669 m.w.N.).